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Pressedienst immowelt.de vom
04.12.2008
Ausbauen & Renovieren
Energieausweis ab 1. Januar
2009 für fast alle Wohnhäuser Pflicht
Der Energieausweis ist ab 1. Januar für fast alle Wohngebäude
gesetzliche Pflicht. Wer sein Haus verkauft oder vermietet, muss ihn dem
Interessenten zugänglich machen. Ausnahme: Denkmalschutz-Immobilien..
Demnächst gilt die Energieausweis-Pflicht auch für Besitzer von
Häusern, die nach 1965 gebaut wurden. Damit müssen Eigentümer von fast
allen Wohnhäusern Miet- und Kaufinteressenten Rechenschaft über den
energetischen Zustand des Gebäudes ablegen. Eine Ausnahme gibt es nur
bei denkmalgeschützten Bauwerken – für diese ist der Energieausweis
nicht vorgeschrieben. Für selbstgenutzte Immobilien besteht ebenfalls
keine Ausweis-Pflicht – zumindest solange diese nicht verkauft oder
vermietet werden sollen.
Für Häuser mit bis zu vier Wohneinheiten, die vor 1978 erbaut und
zwischenzeitlich nicht energetisch saniert wurden, ist inzwischen der
teure bedarfsorientierte Ausweis Pflicht. Für alle anderen Häuser reicht
der preiswertere Verbrauchsausweis. Dieser orientiert sich an den
tatsächlichen Verbrauchsdaten der Vergangenheit und ist bereits ab etwa
15 Euro zu haben. Beim teureren Bedarfsausweis wird der theoretische
Energiebedarf eines Gebäudes durch ein technisches Gutachten ermittelt.
Der Beurteilung liegen alleine bauliche Aspekte wie Heizungsanlage,
Qualität der Fenster oder Dämmung zugrunde. Diese Variante des
Energiepasses kann einige hundert Euro kosten.
Eigentümern, die bei einer Vermietung oder einem Verkauf keinen
Energieausweis vorlegen können, droht ein Bußgeld von bis zu 15.000
Euro. Übrigens: Für Neubauten ist der Ausweis bereits seit 2002 Pflicht. |