Gutachten
erstellt persönlich:
Dipl.-Ing. Matthias G. Bumann, DIMaGB, Berlin
Freier Sachverständiger für Privatgutachten,
Gebiet: Schäden an Gebäuden
■ Gutachten zu Schäden an Gebäuden
■ Beurteilungen von Bausubstanzen
■ selbständige Beweissicherungsverfahren
■ Privat- und Schiedsgutachten
■ Schimmelgutachten
■
Feuchte-Gutachten
■ keine Fertigstellungsbescheinigungen
■ Bestandsbeurteilungen, Bausubstanzanalysen, Mängelfeststellungen
■ durch Netzwerkpartner:
:: Wertermittlung
:: Holzgutachten
:: IR-Thermografie
:: Leckageortung
::
Gebäude-Diagnostik
Anforderungen
Ein Gutachten muss nachvollziehbar sein (für den Laien) und es muss
nachprüfbar sein (für den Fachmann). Vom Gutachter sind zu erwarten:
Unparteilichkeit, Unabhängigkeit, Weisungsfreiheit, Gewissenhaftigkeit und
persönliche Aufgabenerfüllung. Feststellungen und Grundlagen sind so
darzulegen, dass der Auftraggeber die Schlussfolgerungen verstehen kann.
Zudem darf er erwarten, dass sich der Sachverständige auf der Höhe der
Zeit befindet.
"Der Sachverständige hat seine Aufträge unter Berücksichtigung des
aktuellen Standes von Wissenschaft, Technik und Erfahrung mit der Sorgfalt
eines ordentlichen Sachverständigen zu erledigen. Die tatsächlichen
Grundlagen seiner fachlichen Beurteilungen sind sorgfältig zu ermitteln
und die Ergebnisse nachvollziehbar zu begründen."
Muster-Sachverständigenordnung des DIHK
:: Erläuterungen
:: Preise ::
Bestellung ::
Anfrage