Bauinfo Grundlagenwissen:
Energieberatung,
Energieausweise
Am
27. Juni 2007 hat die Bundesregierung die neue Energieeinsparverordnung
(EnEV) verabschiedet und dabei den vom Bundesrat vorgeschlagenen
Änderungen zur Novelle der Energieeinsparverordnung zugestimmt. Die
Verordnung ist am 26. Juli 2007 im Bundesgesetzblatt Teil I Seite 1519
verkündet worden und trat am 1. Oktober 2007 in Kraft.
Ab 1. Juli 2008 haben potenzielle Mieter und Käufer das Recht, die Vorlage
eines Energieausweises vom Vermieter oder Verkäufer einzufordern. Dies
gilt für Häuser, die bis 1965 gebaut wurden. Der Energieausweis liefert
Daten zur Energieeffizienz eines Gebäudes und Anhaltspunkte für eine
Schätzung, wie hoch oder niedrig die Energiekosten einer Immobilie sein
werden. Zukünftige Mieter oder Käufer können sich so bewusst für eine
sparsame Immobilie entscheiden.
Energieausweis für Wohngebäude
(Quelle: BMVBS / dena)
Am 30. September 2008 endete die
Wahlfreiheit beim Energieausweis für Gebäude mit weniger als fünf
Wohnungen und Bauantrag vor dem 1. November 1977.
:: Was man wissen muss
::
Energiebedarf, Energieverbrauch
:: Energieberater, Aussteller von Energieausweisen
:: Energiespar-Ratgeber
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IR-Thermografie
:: IR Heizung + IR
reflektierende Farbe = Energieeinsparung
Ein Beispiel für eine Energieberatung finden Sie in der
Bauinfo Grundlagenwissen.
Energieberater, Aussteller von Energieausweisen
Erläuterungen zum
Energieausweise
Hinweise zu den Angaben über die energetische Qualität des Gebäudes
Die energetische Qualität eines Gebäudes kann durch die Berechnung des
Energiebedarfs unter standardisierten Randbedingungen oder durch die
Auswertung des Energieverbrauchs ermittelt werden. Als Bezugsfläche dient
die energetische Gebäudenutzfläche nach der EnEV, die sich in der Regel
von den allgemeinen Wohnflächenangaben unterscheidet. Die angegebenen
Vergleichswerte sollen überschlägige Vergleiche ermöglichen
Hinweise zur Verwendung des Energieausweises
Der Energieausweis dient lediglich der Information. Die Angaben im
Energieausweis beziehen sich auf das gesamte Wohngebäude oder den oben
bezeichneten Gebäudeteil. Der Energieausweis ist lediglich dafür gedacht,
einen überschlägigen Vergleich von Gebäuden zu ermöglichen.
Erläuterungen zum Berechnungsverfahren
Das verwendete Berechnungsverfahren ist durch die Energieeinsparverordnung
vorgegeben. Insbesondere wegen standardisierter Randbedingungen erlauben
die angegebenen Werte keine Rückschlüsse auf den tatsächlichen
Energieverbrauch. Die ausgewiesenen Bedarfswerte sind spezifische Werte
nach der EnEV pro Quadratmeter Gebäudenutzfläche (AN).
Vergleichswerte Endenergiebedarf
Die modellhaft ermittelten Vergleichswerte beziehen sich auf Gebäude, in
denen die Wärme für Heizung und Warmwasser durch Heizkessel im Gebäude
bereitgestellt wird. Soll ein Energieverbrauchskennwert verglichen werden,
der keinen Warmwasseranteil enthält, ist zu beachten, dass auf die
Warmwasserbereitung je nach Gebäudegröße 20 – 40 kWh/(m²·a) entfallen
können.
Quelle: Energieausweis für Wohngebäude
gemäß den §§ 16 ff. Energieeinsparverordnung (EnEV)
Energieberater, Aussteller von Energieausweisen
Energiebedarf und Energieverbrauch
Energiebedarf
Der Energiebedarf wird in diesem Energieausweis durch den
Jahres-Primärenergiebedarf und den Endenergiebedarf dargestellt. Diese
Angaben werden rechnerisch ermittelt. Die angegebenen Werte werden auf der
Grundlage der Bauunterlagen bzw. gebäudebezogener Daten und unter Annahme
von standardisierten Randbedingungen (z. B. standardisierte Klimadaten,
definiertes Nutzerverhalten, standardisierte Innentemperatur und innere
Wärmegewinne usw.) berechnet. So lässt sich die energetische Qualität des
Gebäudes unabhängig vom Nutzerverhalten und der Wetterlage beurteilen.
Insbesondere wegen standardisierter Randbedingungen erlauben die
angegebenen Werte keine Rückschlüsse auf den tatsächlichen
Energieverbrauch.
Energieverbrauchskennwert
Der ausgewiesene Energieverbrauchskennwert wird für das Gebäude auf der
Basis der Abrechnung von Heiz- und ggf. Warmwasserkosten nach der
Heizkostenverordnung und/oder auf Grund anderer geeigneter Verbrauchsdaten
ermittelt. Dabei werden die Energieverbrauchsdaten des gesamten Gebäudes
und nicht der einzelnen Wohn- oder Nutzeinheiten zugrunde gelegt. Über
Klimafaktoren wird der erfasste Energieverbrauch für die Heizung
hinsichtlich der konkreten örtlichen Wetterdaten auf einen
deutschlandweiten Mittelwert umgerechnet. So führen beispielsweise hohe
Verbräuche in einem einzelnen harten Winter nicht zu einer schlechteren
Beurteilung des Gebäudes. Der Energieverbrauchskennwert gibt Hinweise auf
die energetische Qualität des Gebäudes und seiner Heizungsanlage.
Kleine Werte signalisieren einen geringen Verbrauch. Ein Rückschluss auf
den künftig zu erwartenden Verbrauch ist jedoch nicht möglich;
insbesondere können die Verbrauchsdaten einzelner Wohneinheiten stark
differieren, weil sie von deren Lage im Gebäude, von der jeweiligen
Nutzung und vom individuellen Verhalten abhängen.
Quelle: Energieausweis für Wohngebäude
gemäß den §§ 16 ff. Energieeinsparverordnung (EnEV)
Energieberater, Aussteller von Energieausweisen